AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Soweit keine abweichenden, schriftlich bestätigten Vereinbarungen getroffen wurden, gelten für die Lieferung, Installation und/oder Montage sowie die Inbetriebsetzung von Stark- und Schwachstrominstallationen und allen weiteren Dienstleistungen die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie sind integraler Bestandteil des Vertrags zwischen dem Kunden und der staub + zbinden elektro gmbh. Abweichende AGB des Kunden sind ungültig.

2. Verbindlichkeit von Offerten und Vertrag

  • Offerten bleiben zwei Monate ab Ausstelldatum verbindlich.
  • Danach können geänderte Lieferantenpreise (insbesondere Kupferpreise) angepasst werden.
  • Vertraglich vereinbarte Preise gelten 12 Monate ab Vertragsunterzeichnung.
  • Nach Ablauf dieser Frist ist die staub + zbinden elektro gmbh berechtigt, Teuerung und erhöhte Lieferantenpreise weiterzuverrechnen (nach Methode von EIT.swiss).

3. Fristen

  • Liefer- und Montagetermine werden individuell vereinbart oder im Werkvertrag festgelegt.
  • Der Auftraggeber muss alle nötigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine ungehinderte Ausführung zu ermöglichen.
  • Bei Verzögerungen durch den Kunden trägt dieser die Zusatzkosten.
  • Für Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt übernimmt die staub + zbinden elektro gmbh keine Haftung.

4. Leistungsumfang, Haftung, Lieferverzug

  • Es besteht Haftung nur bei vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit.
  • Leistungen gemäss Offerte/Werkvertrag sind im Preis enthalten.
  • Zusatz- oder nachträgliche Leistungen werden separat verrechnet.
  • Preise enthalten keine allgemeinen Gebühren Dritter, Netzkostenbeiträge etc.
  • Keine Haftung für Schäden an kundenseitig gelieferten Geräten nach Netzfreischaltungen

5. Geistiges Eigentum

  • Der Kunde erhält ein nicht übertragbares und nicht exklusives Nutzungsrecht.
  • Offerten und Projekte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung kopiert oder Dritten weitergegeben werden.
  • Verstöße können mit bis zu 10 % der Offertsumme berechnet werden.
  • Schutzrechte verbleiben bei der staub + zbinden elektro gmbh.

6. Zahlungsbedingungen

  • Bis zu 90 % der Auftragssumme kann während des Projekts via Teilrechnungen eingefordert werden.
  • Der Restbetrag ist bei Projektabschluss fällig.
  • Zahlungsfrist: 30 Tage netto.
  • Bei Verzug gelten gesetzliche Verzugszinsen.

7. Inbetriebsetzung

  • Umfasst Prüfung und Kontrolle gemäss NIV und NIN.
  • Keine Haftung für Schäden an bauseits gelieferten Geräten – auch nicht nach durchgeführter Inbetriebsetzung.

8. Eigentumsvorbehalt

  • Alle gelieferten Anlagen und Installationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der staub + zbinden elektro gmbh.
  • Der Kunde erlaubt der Firma, Eigentumsvorbehalt oder Bauhandwerkerpfandrecht eintragen zu lassen (auf eigene Kosten).

9. Garantie

  • Standardgarantie: 24 Monate ab Inbetriebnahme.
  • Mängel müssen schriftlich gemeldet werden.
  • Ausgenommen sind Schäden durch:
    • Höhere Gewalt
    • Überbeanspruchung oder falsche Behandlung
    • Umweltfaktoren
    • Missachtung von Anleitungen
    • Unbefugte Eingriffe
  • Für Geräte/Materialien gilt die Herstellergarantie.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
  • Internationale Übereinkommen sind ausgeschlossen.
  • Gerichtsstand: Bern