AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Soweit keine abweichenden, schriftlich bestätigten Vereinbarungen getroffen wurden, gelten für die Lieferung, Installation und/oder Montage sowie die Inbetriebsetzung von Stark- und Schwachstrominstallationen und allen weiteren Dienstleistungen die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie sind integraler Bestandteil des Vertrags zwischen dem Kunden und der staub + zbinden elektro gmbh. Abweichende AGB des Kunden sind ungültig.
2. Verbindlichkeit von Offerten und Vertrag
- Offerten bleiben zwei Monate ab Ausstelldatum verbindlich.
- Danach können geänderte Lieferantenpreise (insbesondere Kupferpreise) angepasst werden.
- Vertraglich vereinbarte Preise gelten 12 Monate ab Vertragsunterzeichnung.
- Nach Ablauf dieser Frist ist die staub + zbinden elektro gmbh berechtigt, Teuerung und erhöhte Lieferantenpreise weiterzuverrechnen (nach Methode von EIT.swiss).
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3. Fristen
- Liefer- und Montagetermine werden individuell vereinbart oder im Werkvertrag festgelegt.
- Der Auftraggeber muss alle nötigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine ungehinderte Ausführung zu ermöglichen.
- Bei Verzögerungen durch den Kunden trägt dieser die Zusatzkosten.
- Für Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt übernimmt die staub + zbinden elektro gmbh keine Haftung.
4. Leistungsumfang, Haftung, Lieferverzug
- Es besteht Haftung nur bei vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit.
- Leistungen gemäss Offerte/Werkvertrag sind im Preis enthalten.
- Zusatz- oder nachträgliche Leistungen werden separat verrechnet.
- Preise enthalten keine allgemeinen Gebühren Dritter, Netzkostenbeiträge etc.
- Keine Haftung für Schäden an kundenseitig gelieferten Geräten nach Netzfreischaltungen
5. Geistiges Eigentum
- Der Kunde erhält ein nicht übertragbares und nicht exklusives Nutzungsrecht.
- Offerten und Projekte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung kopiert oder Dritten weitergegeben werden.
- Verstöße können mit bis zu 10 % der Offertsumme berechnet werden.
- Schutzrechte verbleiben bei der staub + zbinden elektro gmbh.
6. Zahlungsbedingungen
- Bis zu 90 % der Auftragssumme kann während des Projekts via Teilrechnungen eingefordert werden.
- Der Restbetrag ist bei Projektabschluss fällig.
- Zahlungsfrist: 30 Tage netto.
- Bei Verzug gelten gesetzliche Verzugszinsen.
7. Inbetriebsetzung
- Umfasst Prüfung und Kontrolle gemäss NIV und NIN.
- Keine Haftung für Schäden an bauseits gelieferten Geräten – auch nicht nach durchgeführter Inbetriebsetzung.
8. Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Anlagen und Installationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der staub + zbinden elektro gmbh.
- Der Kunde erlaubt der Firma, Eigentumsvorbehalt oder Bauhandwerkerpfandrecht eintragen zu lassen (auf eigene Kosten).
9. Garantie
- Standardgarantie: 24 Monate ab Inbetriebnahme.
- Mängel müssen schriftlich gemeldet werden.
- Ausgenommen sind Schäden durch:
- Höhere Gewalt
- Überbeanspruchung oder falsche Behandlung
- Umweltfaktoren
- Missachtung von Anleitungen
- Unbefugte Eingriffe
- Für Geräte/Materialien gilt die Herstellergarantie.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
- Internationale Übereinkommen sind ausgeschlossen.
- Gerichtsstand: Bern